Kostenerstattungen
Mögliche Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Kosten für Psychotherapien werden oft von privaten Krankenversicherungen (auch von Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung) ganz oder teilweise übernommen, sofern die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zum Versicherungsumfang gehört. Da sich die Bedingungen der Krankenversicherung sehr unterscheiden können, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung. Fragen Sie speziell danach, ob eine Psychotherapie durch einen "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezahlt wird (denn leider sind oft genau die psychotherapeutischen Heilpraktiker-Leistungen ausgeschlossen) und, falls das der Fall ist, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang (die meisten Versicherungen erstatten nur einen bestimmten Anteil).
Ich werde Ihnen gerne dabei helfen, Ihre Kosten erstattet zu bekommen. Aber falls die Versicherung Kosten im Nachhinein nicht übernimmt, liegt das Risiko letztlich bei Ihnen. Lassen Sie sich also Zusicherungen auf Kostenerstattung schon frühzeitig und immer schriftlich geben.
Mögliche Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
In der Regel bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine Heilpraktiker-Behandlungen. Aber es kostet nichts, einmal nachzufragen, insbesondere da heutzutage bei der kassenärztlichen Psychotherapie eine riesige Versorgungslücke existiert und die Wartezeit oft viele Monate beträgt. Möglicherweise gilt für Sie auch ein Spezialtarif, der eine Erstattung ermöglicht. Es gelten ansonsten dieselben Hinweise wie für die mögliche Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen.
Mögliche Kostenerstattung durch Beihilfe
Falls Sie Beamter oder Beamte sind, kann es sein, dass die Beihilfe Kosten übernimmt. Es gelten dieselben Hinweise wie für die mögliche Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen.
Es gibt auch mögliche Nachteile einer Erstattung...
Auch wenn es so scheint, als hätte eine Kostenübernahme für Sie als Klient nur Vorteile, ist das nicht so. Viele Therapeuten weisen auf diese möglichen Nachteile nicht hin, entweder weil sie ihnen nicht bewusst sind oder weil sie potenzielle Klienten nicht verschrecken möchten.
Der Nachteil einer Kostenübernahme einer Psychotherapie: Damit wird die Tatsache, dass sie eine "Therapie" machen, "aktenkundig".
Sollten Sie eines Tages zum Beispiel eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine weitere oder andere private Krankenversicherung abschließen wollen, müssen Sie meist Ihre Vorerkrankungen und -behandlungen für einen mehrjährigen Zeitraum angeben. Dabei wird in der Regel auch nach Psychotherapien gefragt. Wenn Sie dort eine Behandlung nicht angeben, riskieren Sie, dass die Versicherung im Fall der Fälle nicht zahlt. Geben Sie sie aber korrekterweise an, kann es sein, dass die Versicherung Sie erst gar nicht aufnimmt oder bestimmte Risiken nicht abdecken will.
Und falls Sie Beamter werden möchten, z.B. als Jurist oder Lehrer, könnten Sie bei aktenkundiger Psychotherapie Probleme bei der Verbeamtung bekommen.
Vielleicht entscheiden Sie sich deshalb, bei mir keine "Psychotherapie" zu machen, sondern "Beratung" bzw. "Coaching". Auch dabei kann man Atemarbeit als Selbsterfahrung nutzen. Und auch das ist eine Möglichkeit, mit dem eigenen Inneren in Kontakt zu kommen. Die Unterschiede sind fließend.
Und sich beraten oder coachen zu lassen, hat natürlich keinerlei Einfluss auf künftige Versicherungen oder Verbeamtungen...